ALLWETTERPLATZ – NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Das Spielfeld der Sportanlage Schenkenfelden wurde im Jahr 2022 mit einem Kunstrasen ausgestattet.
Folgende Bedingungen sind für alle Benutzer des Allwetterplatzes verbindlich:
1. PLATZRESERVIERUNG
Für den Allwetterplatz wird von der Sportunion Schenkenfelden ein Belegungskalender geführt.
Die Vergabe des Platzes erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.
Es wird dabei darauf geachtet, dass die verfügbaren Benutzungsstunden auf möglichst viele Vereine in der Region aufgeteilt werden.
2. ZEITLICHE NUTZUNG
Der Allwetterplatz steht zur Benutzung von 10.00 bis 22.00 Uhr offen.
Ab 22.00 Uhr ist das Kunstrasenfeld zu verlassen und die Flutlichtanlage wird automatisch außer Betrieb genommen.
3. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Allwetterplatz darf nur für sportliche Aktivitäten genutzt werden.
Eine eventuelle sportfremde Nutzung bedarf der vorigen Abklärung bzw. Zustimmung der Sportunion Schenkenfelden.
3.2 Die Nutzung der Anlage außerhalb der gebuchten Zeiten ist untersagt.
3.3 Alle Platzbenutzer sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass das Spielfeld optisch und technisch in einem einwandfreien Zustand verbleibt.
3.4 Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend vom Übungsleiter an die Sportunion Schenkenfelden zu melden.
3.5 Zuwiderhandlungen, die zu Beschädigungen führen bzw. einen unnötig hohen finanziellen Aufwand verursachen, werden mit angemessenen Maßnahmen geahndet.
3.6 Beauftragte Vertreter der Sportunion Schenkenfelden sind berechtigt, die Einhaltung der Benutzungsordnung zu überprüfen und es kann bei entsprechenden Zuwiderhandlungen zu einer Untersagung der Nutzung kommen.
3.7 Der Allwetterplatz darf während des Trainingsbetriebes nur in Anwesenheit einer Aufsichtsperson (Trainer oder Übungsleiter) genutzt werden.
Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt wird.
3.8 Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt jeder Benutzer die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung an.
4. BESONDERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Das Kunstrasenfeld darf nur mit sauberen und zugelassenen Schuhen benutzt werden.
Straßenschuhe und Schuhe mit spitzen Absätzen sind vom Gebrauch auf dem Kunstrasen ausgeschlossen.
Um die Verschmutzung der Kunstrasenoberfläche durch Spieler zu vermeiden, ist das Betreten mit verunreinigtem Schuhwerk untersagt.
4.2 Die Spielfeldumgebung ist stets sauber zu halten und es sind Abfälle, Kaugummis, Lebensmittel oder Flaschen jeglicher Art vom Spielfeld fernzuhalten.
4.3 Sämtliche Verschmutzungen des Kunstrasens sind unbedingt zu unterlassen.
Vor der Benutzung müssen grobe, sichtbare Verunreinigungen, wie z.B. Dosen oder Flaschen, entfernt werden, um eine Beschädigung des Kunstrasens oder Verletzungen von Benutzern zu vermeiden. Eintragen von harten Stücken, wie Steine oder Glas ist unbedingt zu unterlassen.
4.4 Das Befahren des Kunstrasenplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist strengstens untersagt.
Eine Ausnahme hiervon gilt nur für die Pflege und Wartung des Platzes.
4.5 Rauchen ist nicht gestattet. Es darf kein Feuer in der Nähe des Kunstrasens entzündet werden.
4.6 Wurfsportarten (Speerwerfen, Diskus usw.) sowie Kugelstoßen auf den Kunstrasen sind verboten.
4.7 Hunde dürfen nicht mit auf den Platz gebracht werden und sind außerhalb des Spielfeldes an der Leine zu halten.
4.8 Die Benutzung von Metallgegenständen und die Aufstellung von Bänken am Kunstrasenplatz ist verboten.
4.9 Die vorhandene Flutlichtanlage darf nur von den dazu befugten Personen in Betrieb genommen bzw. ausgeschaltet werden.
5. BESPIELBARKEIT DES PLATZES
Die Sportunion Schenkenfelden sorgt für die Bespielbarkeit des Platzes und organisiert die notwendige Schneeräumung, soweit nicht Extremwetterlagen eine Bespielbarkeit verhindern.
6. NUTZUNGSGEBÜHREN, RÜCKERSTATTUNG
Die aktuellen Nutzungsgebühren sind der Homepage der Sportunion Schenkenfelden zu entnehmen.
Sofern der Kunstrasenplatz reserviert ist und die Eintragung im Belegungskalender erfolgte, ist der jeweils gültige Nutzungstarif nach Vorschreibung zur Zahlung fällig.
Ein Nachsehen bzw. eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht vorgesehen und kann nur in Einzelfällen, z.B. auf Grund von Extremwetterlagen vereinbart werden.
7. ZUSCHAUERPLÄTZE
Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen aufhalten. Es ist den Zuschauern verboten, den Allwetterplatz zu betreten.
Weiters ist den Besuchern von Sportveranstaltungen das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können.
8. HAFTUNG
Die Sportunion Schenkenfelden ist nicht verpflichtet, für die Bewachung der Umkleidekabinen und sonstigen Räumlichkeiten auf der Sportanlage zu sorgen.
Die Betreiber bzw. Eigentümer der Sportanlage übernehmen keinerlei Haftung für jede Art von Personenschäden, wie etwa Verletzungen im Zuge der sportlichen Tätigkeit, etc. sowie keine Haftung für Sachschäden, Unfälle oder Diebstahl von mitgebrachten persönlichen Gegenständen auf sämtlichen Bereichen der Sportanlage.
Kleinkinder dürfen die Anlage ohne Eltern nicht betreten. Die gesetzliche Obsorgepflicht der Eltern bleibt trotz Anwesenheit des Anlagenpersonals bestehen. Eltern haften für ihre Kinder.
Jeder Nutzer ist zum sorgfältigen Gebrauch der Anlage verpflichtet und haftet dem Betreiber bzw. dem Eigentümer für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden.
9. BESCHLUSSFASSUNG
Diese Nutzungsordnung wurde von der Sportunion Schenkenfelden in der Vorstandssitzung am 18.11.2022 beschlossen und genehmigt.